Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5210
BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85 (https://dejure.org/1987,5210)
BVerwG, Entscheidung vom 02.06.1987 - 6 P 10.85 (https://dejure.org/1987,5210)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juni 1987 - 6 P 10.85 (https://dejure.org/1987,5210)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,5210) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Bezirksvertrauensmänner der Schwerbehinderten - Bezirksregierungen in NRW - Wahlberechtigung - Hauptvertrauensmann

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Wahlberechtigung der Bezirksvertrauensmänner bei den Bezirksregierungen im Land Nordrhein-Westfalen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.03.1983 - 6 P 30.82

    Zum Verfahren bei Anfechtung der Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85
    Wie der beschließende Senat in dem Beschluß vom 17. März 1983 - BVerwG 6 P 30.82 - (ZBR 1983, 278 = PersV 1984, 320) näher ausgeführt hat.
  • BVerwG, 29.04.1983 - 6 P 14.81

    Zur Wahl des Vertrauensmannes der Schwerbehinderten - Zuständigkeit der

    Auszug aus BVerwG, 02.06.1987 - 6 P 10.85
    Das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses an einer Klärung der den Gegenstand des Beschlußverfahrens bildenden Rechtsfrage ist nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall im Laufe des Rechtsbeschwerdeverfahrens durch Umstände gegenstandslos wird, die entweder in einer der Auffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung des konkreten Streitfalles bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (Beschluß vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - <ZBR 1983, 279 = PersV 1984, 342>).
  • BAG, 11.11.2003 - 7 AZB 40/03

    Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung in einer Dienststelle;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesarbeitsgerichts (BVerwG 17. März 1983 - 6 P 30/82 - ZBR 1983, 278; 2. Juni 1987 - 6 P 10/85 - ZBR 1987, 349; BAG 21. September 1989 - 1 AZR 465/88 - BAGE 62, 382 = AP SchwbG § 25 Nr. 1) war zum inzwischen außer Kraft getretenem § 24 Abs. 6 Satz 2 SchwbG anerkannt, daß sich die gerichtliche Zuständigkeit für eine Wahlanfechtung ebenso wie die Anfechtungsbefugnis und die materiellen Grundlagen der Anfechtung nach den bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften richtete, die für die Wahl des Betriebs-, Personal- oder Richterrats gelten.
  • BVerwG, 17.07.1987 - 6 P 13.85
    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Rechtsfrage wäre nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall nicht durch Zeitablauf, sondern durch Umstände gegenstandslos geworden wäre, die entweder in einer der Auffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (Beschlüsse vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - (PersV 1984, 342) und vom 2. Juni 1987 - BVerwG 6 P 10.85 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2000 - 1 A 1541/99

    Wahlanfechtung nach einer Wahl zur Schwerbehindertenvertretung

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. März 1983 - 6 P 30.82 -, Buchholz Nr. 436.61 § 21 SchwbG Nr. 1 sowie Beschluss vom 2. Juni 1987 - 6 P 10.85 -, Buchholz Nr. 436.61 § 24 SchwbG Nr. 2 und OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 1985 - CL 14/84 -, ZBR 1986, 175.
  • BVerwG, 24.03.1988 - 6 P 18.85

    Bodendenkmalpflege - Archäologe - Vorwiegend wissenschaftliche Tätigkeit -

    Das Rechtsschutzbedürfnis an der Klärung der Rechtsfrage wäre nur dann zu verneinen, wenn der konkrete Streitfall nicht durch Zeitablauf, sondern durch Umstände gegenstandslos geworden wäre, die in einer der Rechtsauffassung des Antragstellers Rechnung tragenden Erledigung bestehen oder von dem Antragsteller zu vertreten sind (vgl. Beschlüsse vom 29. April 1983 - BVerwG 6 P 14.81 - und vom 2. Juni 1987 - BVerwG 6 P 10.85 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht